Unser Antrieb ist der Mensch!
 

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ORTHOPÄDIE-TECHNIK-TEAM EISOLD GMBH 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Teil A: Allgemeiner Teil: 

Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Brief, per Telefax per E-Mail oder durch persönlichen Kontakt mit der Firma Orthopädie-Technik-Team EISOLD GmbH übermittelten Bestellungen durch Kunden. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sich nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB ́s oder kundenseitige Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. 

Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag des Kunden durch das Orthopädie-Technik-Team Eisold angenommen wurde. Das Orthopädie-Technik-Team Eisold nimmt den Auftrag an, indem dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder die bestellte Ware ausgeliefert wird.

(2) In Prospekten, Anzeigen, der Homepage oder vergleichbaren Medien des Orthopädie-Technik-Team Eisold enthaltene Angaben sind – auch bezüglich der Preisangaben –und unverbindlich. 

Preise und Zahlungsbedingungen 

(1) Alle Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Zahlung haben grundsätzlich innerhalb von 07 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen, sofern die Zahlungsart Rechnungsstellung vereinbart wurde. Das Orthopädie-Technik-Team Eisold behält sich das Recht vor, nur mittels Vorauskasse oder per Nachnahme zu beliefern.

(3) Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass das Orthopädie-Technik-Team Eisold einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit, diesem nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. 

Lieferfristen

(1) Liefertermine oder –fristen sind – soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden, unverbindlich.

(2) Der Beginn einer schriftlich als verbindlich zugesagten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten. 

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunde über, sobald die Ware übergeben wurde oder die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung das Unternehmen des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. 

Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunde jetzt oder künftig zustehen, Eigentum des Orthopädie-Technik-Team Eisold (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter (insbesondere: Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Orthopädie- Technik-Team EISOLD hinweisen und das Orthopädie-Technik-Team EISOLD unverzüglich benachrichtigen, damit das Orthopädie- Technik-Team EISOLD seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Orthopädie-Technik-Team EISOLD die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. 

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug – ist das Orthopädie-Technik-Team EISOLD berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Rechte des Kunden bei Mängeln 

(1) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, leistet das Orthopädie-Technik-Team EISOLD grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachbesserung, wenn nicht möglich Nachlieferung einer mangelfreien Sache

(2) Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. 

(3) In den Fällen von Nachlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. 

Beanstandungen

Reklamationen aufgrund von Preis- und/oder Mengendifferenzen, Transportschäden, Zustellverzögerungen u. ä. sind dem Orthopädie-Technik-Team EISOLD unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 

Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte 

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

Haftungsbegrenzung

Das Orthopädie-Technik-Team EISOLD haftet nicht für Schäden, die es, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Rückgabe der Ware 

(1) Ein Warenumtausch für Hygieneartikel, Maßanfertigungen sowie Artikeln mit individueller Anpassung ist ausgeschlossen. Im Übrigen kann ein Warenumtausch nur nach entsprechender Vereinbarung erfolgen. Die Rechte aus Gewährleistung oder verbraucherschützenden Regelungen (z. B. Fernabsatzverträge) bleiben hiervon unberührt.

(2) Die Kosten für die Rücknahme trägt – soweit dies gesetzlich zulässig ist - der Kunde. Die Rücknahme setzt voraus, dass die Ware unbeschädigt, ungebraucht, funktionsfähig, vollständig und in einwandfreiem Zustand ist sowie sich in der Originalverpackung befindet. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen kann das Orthopädie-Technik-Team EISOLD eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben. 

Die Einwilligungserklärung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 

Teilnahme/Nichteiltnahme an der Verbraucherschlichtung 

Das Orthopädie-Technik-Team EISLOLD beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle des Fachverbandes für Orthopädie-Technik , Zettachring 2, 70567 Stuttgart verhandelt werden. 

Teil B: Besonderer Teil (mietweise Überlassung von Hilfsmitteln)
Geltung der Bedingungen von Teil B
Die mietweise Überlassung des Hilfsmittels an den Kunden erfolgt aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. 

Pflichten des Orthopädie-Technik-Team EISOLD 

(1) Das Orthopädie-Technik-Team EISOLD überlässt dem Kunden das Hilfsmittel für die vereinbarte Mietzeit. Sie wird den Mietgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen übergeben sowie den Kunden in die Handhabung des Hilfsmittels einweisen.

(2) Das Orthopädie-Technik-Team EISOLD hat den Mietgegenstand während der Mietzeit in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. 

Pflichten des Kunden 

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungs-, sachgemäß und pfleglich zu behandeln sowie die Nutzung durch Dritte zu verhindern.
(2) Der Kunde hat den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer zu schützen. Der Abschluss von entsprechenden Versicherungen wird empfohlen. 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Orthopädie-Technik-Team EISOLD jede Beschädigung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Kunden oder dritten Personen zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten oder nicht in betriebssicheren Zustand befindlichen Hilfsmittels ist unzulässig. Bei Beschädigungen durch Dritte ist das Orthopädie-Technik-Team EISOLD unverzüglich ein Schadensprotokoll mit Namen und Adresse des Schädigers zu übermitteln. 

(4) Adress- und Namensänderungen sowie die Ausfuhr des Hilfsmittels in das Ausland sind dem Orthopädie-Technik-Team EISOLD unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus ist dem Orthopädie-Technik-Team EISOLD unverzüglich zu unterrichten, sobald die medizinischen Gründe für die Verwendung des Hilfsmittels entfallen. 

Haftung

(1) Der Kunde haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. In diesen Fällen hat der Kunde die entstandenen Schäden auf eigene Kosten durch das Orthopädie-Technik-Team EISOLD beseitigen zu lassen.

(2) Der Kunde haftet für alle Schäden, die daraus entstehen, dass das Hilfsmittel durch Dritte genutzt oder nicht hinreichend gegen Diebstahl oder Feuer gesichert ist. 

(3) Der Kunde haftet für den Verlust des Mietgegenstandes, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde zu vertreten hat. Im übrigen haftet der Kunde für eine ordnungsgemäße, ggf. trockene Unterbringung des Hilfsmittels.

(4) Der Kunde oder seine Erben haften für Schäden, die dem Orthopädie-Technik-Team EISOLD dadurch entstehen, dass sie nicht rechtzeitig gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 dieser Bedingungen informiert wurde.

(5) Das Orthopädie-Technik-Team EISOLD übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch eintreten, dass der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß oder sachgerecht verwendet wurde. 

Gewährleistung

(1) Das Orthopädie-Technik-Team EISOLD leistet Gewähr für die Güte und Funktionsfähigkeit des Hilfsmittels im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

(2) Offensichtliche Mängel müssen dem Orthopädie-Technik-Team EISOLD unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind unverändert zur Besichtigung durch das Orthopädie- Technik-Team EISOLD bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die in Satz 1 geregelten Bestimmungen schließt jede Gewährleistung aus. 

Reparaturen

(1) Sämtliche Reparaturen sind von dem Orthopädie-Technik-Team EISOLD oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Mietgegenstand darf weder vom Kunden noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden.

(2) Das Orthopädie-Technik-Team EISOD stellt dem Kunden für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Kunde ebensowenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, soweit die Beschädigung oder der Verlust von ihm zu vertreten sind. In diesen Fällen hat der Kunde die Reparaturkosten zu tragen. 

Kündigung

(1) Das Orthopädie-Technik-Team EISOLD ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde den Mietgegenstand unsachgemäß gebraucht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Orthopädie-Technik-Team EISOLD überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von einer Woche nicht bezahlt.

(2) Im Fall der fristlosen Kündigung hat das Orthopädie-Technik-Team EISOLD das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 2 Werktagen zurückgebracht, so hat das Orthopädie-Technik-Team EISOLD das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Kunden abholen zu lassen.

Teil C: Besonderer Teil (Berücksichtigung der Mitgliedschaft des Kunden in der Gesetzlichen Krankenkasse oder der Privaten Krankenversicherung) 

Gesetzliche Krankenkassen 

(1) Soweit eine gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger in Betracht kommt, gelten die mit den Kassen ausgehandelten Rahmen- bzw. Dienstleistungsverträge. Soweit erforderlich, erstellt das Orthopädie-Technik-Team EISOLD einen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei der Krankenkasse.

2) Der Kunde übernimmt alle Kosten selbst, die von der Kasse nicht erstattet werden. Die Höhe der von der Kasse nicht gedeckten Kosten werden entweder von der Krankenkasse oder vom Orthopädie-Technik-Team EISOLD nachgewiesen, sobald die Entscheidung der Kasse vorliegt. Maßgebend sind insoweit die zwischen dem Orthopädie-Technik-Team EISOLD und der Krankenkasse vereinbarten Mietpreise bzw. die üblichen Preise. 

(3) Der Auftrag gilt nur unter der Bedingung, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder die Kosten vom Kunden selbst bezahlt werden.

(4) Regelungen, die das Orthopädie-Technik-Team EISOLD durch die Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen geschossen hat, können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen modifizieren. 

Private Krankenversicherung 

Das unter dem Punkt Gesetzliche Krankenkasse Vereinbarte gilt nicht, sofern der Kunde privat krankenversichert ist. Die Leistungen erfolgen dann ausschließlich aufgrund eines privaten Auftrags. Dem Kunden bleibt es überlassen, Kostenerstattungsansprüche gegen seine Versicherung geltend zu machen. Die Wirksamkeit des Auftrags und die Fälligkeit der Vergütung werden hierdurch nicht berühr

Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG
Die Firma Orthopädie-Technik-Team EISOLD GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand der Aktualisierung: 01.10.2020